Neues Whitepaper: In drei Schritten zur App auf Rezept

Das Digitale-Versorgung-Gesetz verändert die Versorgungslandschaft. Denn ab 2020 können Digitale-Gesundheits-Anwendungen (DiGA) verordnet werden. Doch wie kommt man auf die Liste der verordnungsfähigen Apps?

von Klaus Mueller

Ende 2019 wurde das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz, DVG) beschlossen. Dessen Zielsetzung ist es, die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens voranbringen, um das Gesundheitssystem effizienter machen.

Das DVG macht unter anderem den Weg frei für die "App auf Rezept", also die Möglichkeit der Erstattung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA). Medical Apps, die bestimmte Anforderungen erfüllen, können künftig von Ärzten oder Psychotherapeuten verordnet werden und müssen dann von den Krankenkassen erstattet werden. 

Doch wie gelangt man auf die List der verschreibungsfähigen Anwendungen? In unserem Whitepaper fassen wir die aktuellen Anforderungen zusammen. Erfahren Sie hier mehr.