Social-Plugins und der Datenschutz

Bei Datenschützern war der Facebook-Like-Button schon immer unbeliebt – jetzt hat das LG Düsseldorf entschieden, dass die Funktion gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt.

von Nadine Röderer

Facebook-Plugins, wie der Like- oder Share-Button, sammeln millionenfach Nutzerdaten und übertragen diese direkt an Facebook – ohne Wissen der Besucher. Und ohne dass die Nutzer überhaupt Mitglied bei Facebook sein müssen. Da es sich dabei um personenbezogene Daten handelt, ist diese Datenübertragung aber nur mit Zustimmung der Nutzer erlaubt.

Neues Urteil in Sachen Datenschutz

Das Landgericht Düsseldorf hat es nun vor kurzem entschieden: Die Funktion des Facebook-Like-Buttons verstößt gegen deutsches Datenschutzrecht. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, könnte es sein, dass die nächste Instanz anders entscheidet. Das ist aber eher nicht zu erwarten. Der Button, der sich auf Millionen von Websites befindet, könnte nun also zu massenhaften Abmahnungen führen.

Das Urteil ist zwar nur zu Facebook ergangen. Es betrifft aber auch alle anderen Plugins von Social-Media-Netzwerken (z.B. Twitter oder Google+), die Nutzerdaten übertragen.

Alternativen zu den Social-Media-Plugins

Seitenbetreiber müssen handeln. Ein Hinweis in der Datenschutzerklärung, die auf Funktionen der Buttons hinweist, reicht in Zukunft nicht mehr aus. Alternativen sind:

  • Von Facebook zur Verfügung gestellte Page-Plugins sowie Like- und Share-Buttons, die per Plugin eingebunden sind, von der Website entfernen und lediglich auf die Fanpage verlinken (direkt oder über ein Facebook-Symbol). Nachteil: Die Urheber- und Markenrechte an den Facebook-Logos liegen allein bei Facebook.
  • Tools nutzen, die ähnliche Funktionen bieten, aber keine Nutzerdaten übertragen. Die von heise entwickelte Lösung ist aus datenschutzrechtlicher Sicht eine gute Alternative. Bei den Shariff-Plugins werden keine personenbezogenen Daten übertragen.